Das Wichtigste in Kürze
- Krankenkassen (gesetzliche oder private) sind dazu verpflichtet, bei medizinischer Notwendigkeit Hörlösungen zu zahlen.
- Die medizinische Notwendigkeit ermittelt ein Hals-Nasen-Ohren-Arzt und bestätigt dies mit einer Verordnung.
- Die Anträge für Ihre gesetzliche Krankenkasse zur Kostenübernahme werden vollständig von hörideal übernommen.
Verschreibt ein HNO-Arzt eine Hörhilfe, so übernimmt die gesetzliche Krankenkasse hierfür die Kosten in Höhe des aktuellen Festbetrags (ca. 700€ / Ohr, Stand 09/22). Gesetzlich Versicherte erhalten dafür die Basisversorgung, auch bekannt als Kassenmodell oder Nulltarif-Gerät. Versicherte tragen bei einem eigenanteilsfreien Hörgerät (Kassenmodell) nur die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10€ pro Gerät. Zusätzlich zahlen die gesetzlichen Krankenkassen eine Servicepauschale in Höhe von ca. 125€ an den Hörakustiker, welche im Versorgungszeitraum von sechs Jahren für Wartungen und Reparaturen am Hörgerät genutzt wird. Wünschen Sie sich ein technisch besseres und/oder optisch ansprechenderes Gerät, zahlen Sie einen Eigenanteil bzw. die Mehrkosten hierfür. Ob Ihnen das von der Krankenkasse bezahlte Grundmodell ausreicht, hängt von vielen individuellen Faktoren ab und kann nicht verallgemeinert werden. Was für die eine Person zufriedenstellend ist, ist für die andere vielleicht völlig ungenügend. Das Gute ist: Sie können verschiedene Modelle zur Probe tragen und so selbst entscheiden, welches für Sie persönlich das Beste ist. Die abschließende Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse übernehmen wir selbstverständlich für Sie.
Sie sind privat versichert und haben eine Verordnung vom HNO-Arzt? Genaue Angaben über die Festbeträge lassen sich nicht machen, da es von Ihrer persönlichen Versicherung abhängt. Rufen Sie einfach bei Ihrer Versicherung an und fragen Sie nach. Grundsätzlich gilt hier aber das gleiche Prinzip. Entscheiden Sie sich für eine höherwertigere Versorgung als der genannte Betrag Ihrer Versicherung, entstehen Mehrkosten. Eine Servicepauschale zahlen private Versicherungen nicht. Hier reichen Sie die Rechnung bei einer entstandenen Reparatur selbst ein.
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